Einlagensicherung und Sondervermögen
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Rund um die Einlagensicherung gibt es immer wieder Unklarheiten. Darum schauen wir uns hier einmal genauer an was das ist und wann sie gilt.
Einlagensicherung
In jedem EU-Land gibt es eine gesetzlich geregelte Einlagensicherung. Damit sind Sichteinlagen, also Gelder auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Sparbüchern abgesichert. Auch Verrechnungskonten von Depots fallen darunter.
In Deutschland umfasst die gesetzliche Einlagensicherung einen Betrag von 100.000 € je Kunde und Bank. Das heißt: Hast du bei einer Bank ein Girokonto und ein Tagesgeldkonto, so sind insgesamt 100.000 € Guthaben durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Befinden sich 20.000 € auf dem Girokonto und 90.000 € auf dem Tagesgeldkonto, so sind dennoch nur 100.000 € abgesichert. 10.000 € würden, im Falle einer Pleite der Bank, nicht ersetzt werden.
Die 100.000 € gelten allerdings pro Kunde und Bank. Hast du bei zwei Banken jeweils 100.000 € liegen, sind die auch bei jeder Bank mit 100.000 € abgesichert. Manche Banken sind noch Mitglied in einer freiwilligen Vereinigung, worüber auch höhere Beiträge geschützt sind bei einer Pleite. In so einem Fall würde erst die gesetzliche Einlagensicherung greifen und darüber befindliche Beträge durch die freiwillige Einlagensicherung bis zu einem festgelegten Betrag geschützt sein.
Und was ist mit deinen Wertpapieren?
Die fallen NICHT unter die Einlagensicherung, denn die sind
Sondervermögen
Sondervermögen sind bei der Pleite einer Bank oder eines Brokers separat zu betrachten. Sie fallen nicht in die Insolvenzmasse, gehören also weiterhin dir und das in unbegrenzter Höhe. Auch wenn sich in deinem Depot Wertpapiere im Volumen von 10 Millionen € befinden würden, wäre bei einer Pleite deiner Bank oder deines Brokers keine Gefahr im Verzug. Du könntest die gesamten Wertpapiere einfach zu einem anderen Broker umziehen.
Fazit:
Bareinlagen und Wertpapiere sind unterschiedlich gesichert. Während du dir diesbezüglich bei Wertpapieren wenig Gedanken machen musst, ist es bei Bareinlagen ratsam, die Grenzen der Einlagensicherung zu beachten.
Disclaimer
Ausdrücklich weist die Smartbroker AG darauf hin, dass ein Investment in Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente im Sinne des WpHG grundsätzlich mit erheblichen Chancen und Risiken (Preis-, Markt-, Währungs-, Volatilitäts-, Bonitäts- und sonstigen Risiken) verbunden ist und ein Totalverlust des investierten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Die Smartbroker AG empfiehlt deshalb jedem Leser und jeder Leserin sich vor einer Anlageentscheidung intensiv mit den Chancen und allen Risiken auseinander zu setzen und sich umfassend zu informieren. Sämtliche verwendeten Wertentwicklungsangaben, sei es für die Vergangenheit oder im Sinne einer Prognose bzw. Einschätzung sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse bzw. Wertentwicklungen. Die hier angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information und stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht.