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Quellensteuer aus der Schweiz zurückholen

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Du hast Schweizer Aktien im Depot und ärgerst dich über die hohe Quellensteuer von 35%, die bei Dividendenzahlungen einbehalten wird? Keine Sorge, du kannst einen großen Teil davon zurückholen! Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du die Schweizer Quellensteuer zurückforderst.

Warum lohnt sich die Rückforderung?

Bei Dividendenzahlungen aus der Schweiz werden automatisch 35% Quellensteuer abgezogen. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz kannst du dir aber einen Teil davon zurückholen

Der Rückerstattungsprozess

Schritt 1: Vorbereitung der Unterlagen

Bevor du startest, sammle folgende Dokumente:

  • Deine Steuer-ID
  • Arechnungen der Dividendenzahlungen
  • Depotauszüge
  • Tax-Voucher

Schritt 2: Online-Antrag stellen

Seit 2020 erfolgt die Rückerstattung nur noch online über das Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Hier die genauen Schritte:

  1. Gehe zu https://eportal.admin.ch/start
  2. Leg dir einen Account an
  3. Gehe zum Bereich Verrechnungssteuer – Rückerstattung für in Deutschland ansässige Personen
  4. Fülle das elektronische Formular aus
  5. Lade den "Tax-Voucher" deiner Depotbank als PDF hoch
  6. Das Portal generiert automatisch ein Antragsformular

Schritt 3: Wohnsitzbestätigung einholen

Drucke das generierte Antragsformular aus und lege es deinem Wohnsitzfinanzamt in zweifacher Ausfertigung zur Bestätigung vor.

Schritt 4: Antrag einreichen

Lade den bestätigten Antrag über das elektronische Portal hoch. Eine Zusendung im Original per Post ist nicht mehr nötig.

Wichtige Fristen und Tipps

  • Du kannst die Rückerstattung für die letzten drei Jahre beantragen. Aktuell also für 2022, 2023 und 2024.
  • Der Stichtag ist der Tag, an dem dein Antrag bei der Schweizer Steuerverwaltung eingeht.
  • Wenn du den Aufwand reduzieren möchtest, reiche drei Jahre gesammelt ein.
  • Maßgeblich ist das Datum der Dividendenzahlung, nicht das Geschäftsjahr der Aktie.

Wie viel bekommst du zurück?

Von den 35% Quellensteuer werden 15% mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnet. Die restlichen 20% kannst du dir über das beschriebene Verfahren zurückholen. Das Geld wird recht zeitnah auf dein angegebenes Girokonto überwiesen. Den entsprechenden Betrag bekommst du bereits bei der Antragstellung angezeigt.

Wichtig: Es spielt keine Rolle über welchen Handelsplatz du die Aktien gekauft hast. Die 35 % Quellensteuer werden bei Dividendenzahlungen immer einbehalten.

Fazit

Die Rückforderung der Schweizer Quellensteuer mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, lohnt sich aber definitiv. Mit etwas Geduld und den richtigen Unterlagen holst du dir Geld zurück, das dir zusteht. Denk daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen – die Frist beträgt drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dividende gezahlt wurde. Beim ersten Mal dauert es noch etwas länger, weil du erst noch den Account beim ePortal anlegen musst. Bei späteren Anträgen ist das Prozedere recht übersichtlich und binnen weniger Minuten erledigt.

Nutze diese Möglichkeit, um deine Rendite aus Schweizer Aktien zu optimieren. Mit dem zurückerhaltenen Geld kannst du vielleicht sogar in weitere vielversprechende Schweizer Unternehmen investieren!

Disclaimer

Ausdrücklich weist die Smartbroker AG darauf hin, dass ein Investment in Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente im Sinne des WpHG grundsätzlich mit erheblichen Chancen und Risiken (Preis-, Markt-, Währungs-, Volatilitäts-, Bonitäts- und sonstigen Risiken) verbunden ist und ein Totalverlust des investierten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Die Smartbroker AG empfiehlt deshalb jedem Leser und jeder Leserin sich vor einer Anlageentscheidung intensiv mit den Chancen und allen Risiken auseinander zu setzen und sich umfassend zu informieren. Sämtliche verwendeten Wertentwicklungsangaben, sei es für die Vergangenheit oder im Sinne einer Prognose bzw. Einschätzung sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse bzw. Wertentwicklungen. Die hier angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information und stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht.

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