Flaggen der EU und der Schweiz vor einem leicht bewölkten Himmel

Schweizer Aktien bald wieder an deutschen Börsen handelbar

19. März 2025

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Ab 01.05.2025 kannst du Schweizer Aktien wieder an deutschen und europäischen Handelsplätzen kaufen.

Wir schreiben das Jahr 2019. Die EU hatte der Schweizer Börse die Anerkennung der regulatorischen Gleichheit entzogen. Vorausgegangen waren Meinungsverschiedenheiten zwischen der EU und der Schweiz in Bezug auf den bilateralen Handel. Daraufhin hatte der Schweizer Bundesrat ein Handelsverbot Schweizer Aktien an europäischen Börsen erlassen.

Seitdem war es schwieriger geworden Aktien von Unternehmen aus der Schweiz kaufen. Entweder ging das nur über die Börse Zürich oder auch vereinzelt über einige OTC-Händler. Alternativ ging es über sogenannte ADRs (American Depositary Receipts), die eigentlich dazu da waren den Handel ausländischer Wertpapiere in den USA zu erleichtern. Ab 01.05.2025 ist das alles wieder Geschichte. Dann kannst du Aktien von Unternehmen wie BB Biotech, Nestlé oder UBS wieder an deutschen Handelsplätzen kaufen und verkaufen. Bis dahin hast du weiterhin die Möglichkeit schweizerische Aktien über die Börse Zürich oder Baader OTC zu handeln.

Die EU und die Schweiz haben nun ein neues Handelsabkommen geschlossen. Im Zuge dessen hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, dass Aktien von Schweizer Unternehmen ab 01.05.2025 wieder an europäischen Handelsplätzen gehandelt werden dürfen.

Welche Auswirkungen hat die Ausweitung der Handelsmöglichkeiten für Schweizer Aktien?

Gerade viele Kleinanleger haben Aktien von Schweizer Firmen in den letzten Jahren gemieden. Die höheren Transaktionsgebühren im Auslandshandel schreckten viele ab. Auch bietet bis heute nicht jeder Broker die Möglichkeit an der Börse Zürich zu handeln und auch die Möglichkeit OTC zu handeln, ist nicht überall gegeben. Durch die neuen Möglichkeiten ist davon auszugehen, dass die Transaktionszahlen der betreffenden Wertpapiere steigen werden. Inwieweit dies Einfluss auf die Kursentwicklung der Papiere hat, lässt sich aber nicht vorhersagen.

Was musst du beim Handel mit Schweizer Aktien beachten?

Aktien sind immer bei einer Lagerstelle hinterlegt. Inzwischen geschieht das zumeist virtuell, es fährt also niemand durch die Gegend und bringt Papieraktien von A nach B. Wenn du Aktien an der Börse Zürich kaufst, sind diese an einer Schweizer Lagerstelle, bei SIX, hinterlegt. Möchtest du diese Aktien verkaufen, geht das nur über die Börse Zürich. Schweizer Aktien, die an europäischen Handelsplätzen gekauft wurden, sind zumeist bei Clearstream hinterlegt. Ein Verkauf ist dann nur an europäischen Handelsplätzen, nicht aber an der Börse Zürich möglich.

Sollen Wertpapiere über einen Handelsplatz verkauft werden, der mit einer anderen Lagerstelle zusammenarbeitet, so muss dein Broker zuerst einen Lagerstellenwechsel durchführen. Diese Maßnahme ist jedoch kostenpflichtig und sollte nur dann beauftragt werden, wenn dadurch sichergestellt ist, dass sich am Wunschhandelsplatz bessere Verkaufskurse erzielen lassen oder die Ausführungsgebühren um so viel niedriger sind, dass auch die zusätzlichen Kosten des Lagerstellenwechsels diesen Vorteil nicht auffressen.

Ein Lagerstellenwechsel dauert ca. ein bis zwei Wochen. Auch diese Zeitspanne solltest du mit in deine Überlegungen einkalkulieren.

Wenn du Aktien aus der Schweiz handeln möchtest, solltest du dich also am besten von Beginn an festlegen, ob du über die Börse Zürich oder einen Handelsplatz in Deutschland bzw. der EU diese Aktien handeln willst.

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